| Ganz speziell: Werbung ohne Risiken und Nebenwirkungen
Ärzte, die für sich und ihre Leistungen werben? Das war lange Zeit nicht nur verpönt, sondern sogar verboten. Die Zeiten haben sich geändert. Seit knapp zwei Jahren dürfen Ärzte werben. Und sie dürfen es nicht nur - angesichts immer knapperer Kassenleistungen werden Ärzte neue Wege gehen müssen.
Der sicherste Weg ist die sachliche Informationswerbung. Ärzte dürfen auf ihre Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten hinweisen. Und sollten auch über die von ihnen zusätzlich angebotenen IGeL-Leistungen informieren.
Praxisschilder, Briefpapiere, Visiten- und Terminkärtchen mit einem individuell auf den Leib geschneiderten Logo, Praxisbroschüren mit Patienteninformationen, informative Webseiten und ansprechende Inserate im "Corporate Design" sowie das weite Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit - auf dem Weg vom Werbeverbot zur Informationswerbung hat die veränderte Rechtsprechung eine Vielzahl an werblichen Maßnahmen ermöglicht.
Cave! Denn noch ist nicht alles möglich! In der Frage, was neuerdings erlaubt und was immer noch verboten ist, sollten Ärzte deshalb auf eine gesunde Dosis an Werbe- und Branchenwissen vertrauen können. Ihre Patienten überweisen sie ja schließlich auch an Fachleute, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert haben.
In Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten nutze ich das Wissen über die Besonderheiten der Praxiswerbung, um komplette Werbepakete von der durchdachten Konzeption bis zur druckfrischen Praxisbroschüre zu realisieren. Plus: das Material wird auf Wunsch von einem Rechtsexperten für Arztwerbung geprüft. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Und erhalten standesrechtlich einwandfreie Werbemaßnahmen, die Ihre Leistungen für die Patienten in das richtige Licht stellen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie direkt auf der markomed-Website.
|